Allgemeine Reisebedingungen für Buchungen ab dem 01.01.2021
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen
und Geers-Reisen GmbH, nachstehend „Geers“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden
Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB)
und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
d) Reisen in Verbindung mit Eintrittskarten
Hier gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen „Busreisen“. Für die Eintrittskarten sind vom
Reisenden ab 8 Wochen vor Reisebeginn 90% des Kartenpreises zu zahlen, da diese nicht zurückgegeben
werden können. Wir bemühen uns, zusammenhängende Karten zu bekommen, können dies aber
nicht zusagen.
e) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter
oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Geers nachzuweisen, dass Geers überhaupt
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Geers geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. Geers behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern, soweit Geers nachweist, dass Geers wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Geers verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist Geers infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Geers
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu
leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Geers durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Geers 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart
oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich
ist, weil Geers keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art.
250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos
möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,
kann Geers bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden
pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung
nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt
des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung
in Ziffer 5 € 25,- pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5
zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Geers kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von
Geers beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Geers hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung
anzugeben.
c) Geers ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären,
wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt
wird.
d) Ein Rücktritt von Geers später als 21 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.5. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. Geers kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende
ungeachtet einer Abmahnung von Geers nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht,
soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von
Geers beruht.
8.2. Kündigt Geers, so behält Geers den Anspruch auf den Reisepreis; Geers muss sich jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Geers aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der
von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat Geers oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht
hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein)
nicht innerhalb der von Geers mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Geers infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen
konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche
nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Geers vor Ort
zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von Geers nicht Vertreter
von Geers. Ist ein Vertreter von Geers vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet,
sind etwaige Reisemängel an Geers unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Geers zur Kenntnis
zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Geers bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird
in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem
Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Geers ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2)
BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde Geers zuvor
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von
Geers verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen
zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im
Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich
vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen
sind. Fluggesellschaften und Geers können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte
ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu
erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich
Geers, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet
den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a)
innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von Geers für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem
Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung
unberührt.
10.2. Geers haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den
Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Geers sind und getrennt ausgewählt
wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Geers haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Geers ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Geers
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die
Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten
vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
12.1. Geers informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens
bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Geers
verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich
den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Geers weiß, welche Fluggesellschaft den
Flug durchführt, wird Geers den Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird
Geers den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den
Wechsel informieren.
12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die
Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von
Geers oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar
und in den Geschäftsräumen von Geers einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Geers wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche
Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für
die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl.
Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Geers nicht,
unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. Geers haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Geers mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass Geers eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer
stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden
behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen
der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im
Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger
unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von Geers zur Entgegennahme
von Meldungen und Reklamationen.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Geers weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass
Geers nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Geers weist für alle Reiseverträge,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-
Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden/Reisenden und Geers die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche
Kunden/Reisende können Geers ausschließlich an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von Geers gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz
von Geers vereinbart.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geGeerst; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer
e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2021
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Reiseveranstalter ist:
Geers-Reisen GmbH
Geschäftsführer: Hermann Meyering
Handelsregister Osnabrück HRB 130 819
Emsufer 9
PLZ / Ortelefon (0591) 800 500
Telefax (0591) 800 50 100
E-Mai:l info@geers-reisen.de
Stand dieser Fassung: Juni 2020